Wie Sie eine Beschwerde beim EGMR einreichen

Eine Beschwerde beim EGMR folgt einem klaren Ablauf. Die nachstehenden Schritte helfen Ihnen, Ihre Individualbeschwerde richtig und fristgerecht einzureichen.

Schritt 1: Prüfen, ob Ihr Fall zulässig ist

Ihr Fall muss die Voraussetzungen des Artikels 35 erfüllen. Sehen Sie unsere Zulässigkeitskriterien.

Schritt 2: Den innerstaatlichen Rechtsweg erschöpfen

Sie müssen alle wirksamen innerstaatlichen Rechtsbehelfe bis zur höchsten Instanz ausgeschöpft haben.

Schritt 3: Die Viermonatsfrist wahren

Die Beschwerde ist innerhalb von vier Monaten ab der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung einzureichen (seit dem 1. Februar 2022).

Schritt 4: Das offizielle Beschwerdeformular ausfüllen

Verwenden Sie das offizielle Formular von echr.coe.int und stellen Sie Sachverhalt, gerügte Rechte und erschöpfte Rechtsbehelfe klar dar.

Schritt 5: Unterlagen sammeln und vorbereiten

Fügen Sie alle innerstaatlichen Entscheidungen und Belege der Verletzung bei.

Schritt 6: Die Beschwerde einreichen

Reichen Sie die vollständige Beschwerde fristgerecht bei der Kanzlei des Gerichtshofs in Straßburg ein.

Schritt 7: Vorläufige Maßnahmen (in dringenden Fällen)

Droht ein unmittelbarer, nicht wiedergutzumachender Schaden (etwa Abschiebung in ein Folterland), kann nach Artikel 39 eine dringende vorläufige Maßnahme beantragt werden.

Schritt 8: Die Zulässigkeitsentscheidung abwarten

Ein Einzelrichter oder Ausschuss prüft zunächst die Zulässigkeit; danach folgt gegebenenfalls die Sachprüfung.

Sollten Sie ohne Anwalt einreichen?

In der Anfangsphase ist keine anwaltliche Vertretung zwingend, doch angesichts der strengen Formalien und der hohen Ablehnungsquote empfiehlt sich fachkundige Unterstützung dringend. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Bewertung.

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