Zulässigkeitskriterien des EGMR: Ist Ihr Fall zulässig?
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) prüft nicht jede Beschwerde. Um zulässig zu sein, muss Ihr Fall die Voraussetzungen des Artikels 35 der Europäischen Menschenrechtskonvention erfüllen.
Was bedeutet Zulässigkeit beim EGMR?
Die Zulässigkeit ist das Verfahren, in dem der Gerichtshof prüft, ob eine Beschwerde die Voraussetzungen für eine Sachprüfung erfüllt. Mehr als 90 % der Beschwerden werden für unzulässig erklärt.
Die wichtigsten Zulässigkeitskriterien
- Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs: Sie müssen alle wirksamen Rechtsbehelfe Ihres Landes ausgeschöpft haben, bevor Sie den EGMR anrufen.
- Viermonatsfrist: Seit dem 1. Februar 2022 (15. Zusatzprotokoll) haben Sie vier Monate ab der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung.
- Opfereigenschaft: Sie müssen von der behaupteten Verletzung unmittelbar betroffen sein. Popularklagen sind nicht zulässig.
- Verletzung der Konvention: Ihr Fall muss eine Verletzung der durch die Konvention oder ihre vom beklagten Staat ratifizierten Zusatzprotokolle garantierten Rechte betreffen.
- Erheblicher Nachteil: Die Beschwerde kann zurückgewiesen werden, wenn kein erheblicher Nachteil entstanden ist — es sei denn, die Achtung der Menschenrechte erfordert eine Prüfung.
Unser Team aus auf den EGMR spezialisierten Anwälten prüft jeden Fall einzeln. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Beratung.