Mehr als 90 % der Beschwerden beim EGMR werden zurückgewiesen — meist aus vermeidbaren Gründen. Die Wahl eines qualifizierten Anwalts ist der wirksamste Weg, eine Ablehnung zu vermeiden.
Warum die Wahl eines qualifizierten Anwalts entscheidend ist
Das EGMR-Verfahren ist streng formalisiert. Ein erfahrener Anwalt erkennt Zulässigkeitshürden frühzeitig, wahrt die Viermonatsfrist und bereitet eine vollständige, überzeugende Beschwerde vor.
Kriterien für die Auswahl eines Anwalts
- Nachgewiesene Spezialisierung auf den EGMR und den internationalen Menschenrechtsschutz.
- Erfahrung mit Verfahren gegen den betreffenden Staat.
- Sorgfältige Fristberechnung und Aktenführung.
- Klare Kommunikation über Erfolgsaussichten und Kosten.
Gescheiterte Fälle
Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung sind ein nicht erschöpfter Rechtsweg, eine versäumte Frist, eine unklare Sachverhaltsdarstellung, fehlende Belege oder eine offensichtlich unbegründete Rüge. Jeder dieser Fehler ist vermeidbar.
Häufig gestellte Fragen
Kann eine einmal abgelehnte Beschwerde erneut eingereicht werden?
Eine wegen Unzulässigkeit zurückgewiesene Beschwerde kann in der Regel nicht in derselben Form erneut eingereicht werden. Umso wichtiger ist eine sorgfältige erste Einreichung. In bestimmten Fällen kann eine neue Beschwerde auf anderer Grundlage möglich sein — wir prüfen dies für Sie.
Welche Frist muss ich beachten?
Seit dem 1. Februar 2022 gilt eine Viermonatsfrist ab der endgültigen innerstaatlichen Entscheidung.
Lassen Sie Ihren Fall kostenlos prüfen, bevor Sie einreichen.