EGMR-Anwälte — Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Wurden Ihre Grundrechte durch einen Staat verletzt und haben die nationalen Gerichte Ihnen kein Recht verschafft? Unsere auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg spezialisierten Anwälte beraten und vertreten Beschwerdeführer im gesamten Verfahren — von der ersten Einschätzung über die Erstellung der Individualbeschwerde bis zur Vollstreckung des Urteils. Wir arbeiten in allen 46 Mitgliedstaaten des Europarats und in mehreren Sprachen.
Wie wir Ihnen helfen
Der EGMR ist die letzte Instanz zum Schutz der durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Rechte. Das Verfahren ist streng formalisiert: Mehr als 90 % der Beschwerden scheitern bereits an der Zulässigkeit. Unser Team sorgt dafür, dass Ihre Beschwerde fristgerecht, vollständig und rechtlich fundiert eingereicht wird.
- EGMR-Rechtsberatung — Einschätzung der Erfolgsaussichten und Strategie für Ihren Fall.
- Zulässigkeitsprüfung — Erschöpfung des Rechtswegs, Viermonatsfrist, Opfereigenschaft.
- Erstellung und Einreichung der Beschwerde — vollständiges Beschwerdeformular mit Sachverhalt, Rechtsgründen und Beweisen.
- Leistungen nach der Entscheidung — Vollstreckung des Urteils und Aufsicht durch das Ministerkomitee.
Die Konventionsartikel — Leitfäden
Erfahren Sie, was jeder zentrale Artikel der EMRK schützt, welche Verletzungen häufig sind und welche Leitentscheidungen des Gerichtshofs gelten:
- Artikel 2 — Recht auf Leben
- Artikel 3 — Verbot der Folter
- Artikel 5 — Recht auf Freiheit und Sicherheit
- Artikel 6 — Recht auf ein faires Verfahren
- Artikel 8 — Privat- und Familienleben
- Artikel 10 — Meinungsfreiheit
- Artikel 13 — Recht auf wirksame Beschwerde
- Artikel 1 Zusatzprotokoll 1 — Schutz des Eigentums
Einen vollständigen Überblick bietet unsere Seite zu den von der Konvention geschützten Rechten.
Warum unsere Kanzlei?
- Spezialisierung auf den EGMR — wir betreuen ausschließlich Verfahren des internationalen Menschenrechtsschutzes.
- Fristsicherheit — wir berechnen die strikte Viermonatsfrist präzise und wahren sie.
- Vollständige Begleitung — von der Zulässigkeit bis zur gerechten Entschädigung nach Artikel 41.
- Vertraulichkeit — Ihre Angaben werden sicher gespeichert und niemals an Dritte weitergegeben.
EGMR-Rechtsprechung
Durchsuchen Sie führende Urteile des Gerichtshofs nach Artikel, Land und Thema in unserer EGMR-Rechtsprechungsdatenbank — von Golder und Soering bis Big Brother Watch.
Wurden Ihre Menschenrechte verletzt?
Unsere EGMR-Anwälte prüfen Ihren Fall und begleiten Sie durch das gesamte Straßburger Verfahren. Fordern Sie eine kostenlose, vertrauliche Erstbewertung an.