Leistungen nach dem EGMR-Urteil

Mit dem Urteil des EGMR ist Ihr Fall häufig noch nicht abgeschlossen. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung der Entscheidung und den weiteren Schritten.

Was unsere Leistungen nach der Entscheidung umfassen

  • Durchsetzung des Urteils — Begleitung der Vollstreckung unter Aufsicht des Ministerkomitees, einschließlich Einzel- und allgemeiner Maßnahmen.
  • Analyse der Entscheidung — Erläuterung der Feststellungen des Gerichtshofs und ihrer Folgen für Ihre Lage.
  • Aussichten weiterer Schritte — Prüfung, ob eine Wiederaufnahme des innerstaatlichen Verfahrens oder weitere Maßnahmen möglich sind.
  • Beratung zu Wiederholungsanträgen — Einschätzung, ob eine erneute Beschwerde sinnvoll ist.

Warum unsere Leistungen nach der Entscheidung?

Ein Urteil allein garantiert nicht die Umsetzung. Wir sorgen dafür, dass die gerechte Entschädigung gezahlt und die vom Gerichtshof geforderten Maßnahmen umgesetzt werden.

Benötigen Sie Unterstützung nach einem EGMR-Urteil? Kontaktieren Sie uns noch heute.

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