Das Verfahren der Beschwerde beim EGMR

Eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einzureichen ist ein ernstes, mehrstufiges Verfahren, das sorgfältige Vorbereitung und ein genaues Verständnis jeder Stufe erfordert. Viele Menschen wenden sich an den EGMR, wenn ihre Rechte verletzt wurden und die nationalen Gerichte ihnen kein Recht verschafft haben. In solchen Fällen kann der EGMR als letztes Mittel zur Wiederherstellung der Rechte dienen.


Schritte zur Einreichung einer Beschwerde

1. Den innerstaatlichen Rechtsweg erschöpfen

Bevor Sie eine Beschwerde beim EGMR einreichen, müssen Sie alle verfügbaren Rechtsbehelfe in Ihrem Land ausgeschöpft haben. Dies ist zwingende Voraussetzung: Haben Sie nicht alle innerstaatlichen Wege beschritten, weist der Gerichtshof Ihre Beschwerde zurück. Es ist entscheidend, alle Instanzen bis zum höchsten zuständigen Gericht zu durchlaufen und alle möglichen Rechtsbehelfe zu nutzen, bevor Sie sich nach Straßburg wenden.

2. Das offizielle Beschwerdeformular ausfüllen

Der nächste Schritt ist das Ausfüllen des offiziellen Beschwerdeformulars des EGMR. Dies verlangt Genauigkeit und Kenntnis aller Besonderheiten. Das Formular ist keine bloße Formsache: Seine Vollständigkeit und Richtigkeit entscheiden darüber, ob der Gerichtshof Ihre Beschwerde zur Prüfung annimmt. Verlangt werden eine ausführliche Sachverhaltsdarstellung, die Benennung der konkreten verletzten Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Vorlage aller erforderlichen Belege.

Mehr als 90 % der Beschwerden werden in dieser Phase zurückgewiesen — häufig wegen Fehlern im Formular: unrichtige Sachverhaltsangaben, fehlende Schlüsseldokumente oder unklare Bezeichnung der verletzten Rechte.

Beispiel: Vorbereitung einer Beschwerde

Stellen Sie sich vor: Sie sind Journalist und waren Beschränkungen der Meinungsfreiheit ausgesetzt. Alle nationalen Gerichte haben Ihren Fall abgewiesen, und in Ihrem Heimatland haben Sie keinen angemessenen Schutz erhalten. Nun besteht Ihre Aufgabe darin, eine Beschwerde beim EGMR vorzubereiten:

  • Rechtsweg erschöpfen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle verfügbaren innerstaatlichen Wege beschritten haben.
  • Beweise sichern: Fügen Sie die Entscheidungen aller nationalen Gerichte bei und bereiten Sie Unterlagen vor, die die Verletzung belegen — Berichte, Zeugenaussagen, Schriftwechsel und weitere Dokumente.
  • Beschwerdeformular ausfüllen: Legen Sie den Sachverhalt klar dar, beschreiben Sie, wie Ihre Rechte verletzt wurden, und benennen Sie die verletzten Artikel der Konvention.

Der sorgfältigen Beweissammlung und dem korrekten Ausfüllen des Formulars kommt zentrale Bedeutung zu. Schon kleine Fehler oder Auslassungen in dieser Phase können Sie die Chance auf Gehör kosten.


Warum die richtige Vorbereitung entscheidend ist

Die Vorbereitung der Beschwerde ist keine bloße Formalität, sondern ein entscheidender Teil Ihres Falls vor dem EGMR. Fehler in dieser Phase können zur Zurückweisung führen, selbst wenn Ihre Rechte tatsächlich verletzt wurden. Deshalb ist es ratsam, einen auf Menschenrechte spezialisierten und mit EGMR-Verfahren erfahrenen Anwalt hinzuzuziehen. So vermeiden Sie häufige Fehler und stellen sicher, dass Ihr Fall bestmöglich vorgetragen wird.

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Auf einen Blick

Der Verhandlungssaal des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Der Verhandlungssaal des Gerichtshofs, Straßburg. Foto: Adrian Grycuk / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 PL)
StufeWas geschieht
1. FallbewertungWir prüfen Zulässigkeit und Erfolgsaussichten
2. Einreichung der BeschwerdeOffizielles Formular und Unterlagen werden eingereicht
3. Richterliche VorprüfungEin Einzelrichter oder Ausschuss prüft die Beschwerde
4. ZustellungDer Gerichtshof stellt die Beschwerde dem beklagten Staat zu
5. StellungnahmenDie Parteien tauschen schriftliche Stellungnahmen aus; eine gütliche Einigung ist möglich
6. UrteilEine Kammer entscheidet in der Sache
7. VollstreckungDas Ministerkomitee überwacht die Umsetzung
EGMR-Beschwerdeverfahren — Kurzüberblick

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